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LG Cottbus, 30.05.2014 - 4 O 221/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Maßstabs zur Zahlung einer Grundgebühr für die Wasserversorgung durch einen Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 30.05.2014 - 4 O 221/10
- OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14
- BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 279/15
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14
Wasserlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle der Tarifgestaltung des …
Auf die Berufung des Klägers wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 30.05.2014 - 4 O 221/10 - festgestellt, dass die Beklagte zur vorbehaltlosen Zahlung der Trinkwasserentgelte für das Jahr 2010 in Höhe von 52.642,74 EUR an den Kläger verpflichtet ist.unter Abänderung des am 30.05.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Cottbus, Aktenzeichen 4 O 221/10, festzustellen, dass die Berufungsbeklagte zur vorbehaltlosen Zahlung der Trinkwasserentgelte für das Jahr 2010 in Höhe von 52.642,74 EUR an den Berufungskläger verpflichtet ist.